Strafrecht



Vorladung


Sie haben eine Vorladung erhalten? Dann sollten Sie zunächst nachschauen, ob Sie als Zeuge, Betroffener oder als Beschuldigter vorgeladen sind.


Sie müssen auch nicht jeder Vorladung Folge leisten. Und Sie müssen auch nicht alleine zu einer Vorladung erscheinen. Sie haben das Recht, zu einer Vorladung einen (Rechts-) Beistand mitzunehmen.



Anklageschrift


Sie haben eine Anklageschrift erhalten? Dann sollten Sie tätig werden. Das Gericht ist verpflichtet, Ihnen vor Eröffnung des Hauptverfahrens die Anklage zuzustellen. Wenn Sie jedoch nicht reagieren, kann es passieren, dass Sie mit der Ladung zur Hauptverhandlung einen Anwalt benannt bekommen, der Sie vor Gericht verteidigen soll.


Was meinen Sie, welchen Pflichtverteidiger Ihnen das Gericht zuweisen wird? Den, der Ihre Rechte und Sie mit aller Macht verteidigt? Oder den, der hofft, auch beim nächsten Mal wieder vom Gericht mit einer Pflichtverteidigung betraut zu werden?


Suchen Sie sich Ihren Strafverteidiger lieber selbst aus! Der Strafverteidiger Ihres Vertrauens wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um zu erfahren, zu welchen Ermittlungsergebnissen die Strafverfolgungsbehörden gelangt sind, um damit Waffengleichheit herzustellen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Strafverteidiger die Entscheidung treffen, ob Sie sich überhaupt zum Tatvorwurf äußern sollten.


Als Angeklagter haben Sie Rechte! Lassen Sie sich beraten, welche das sind und wie wir Sie verteidigen können.



Strafbefehl


Strafbefehle sollen der Entlastung der Justiz dienen. Es soll eine schnelle Aburteilung von Delikten erfolgen ohne große Hauptverhandlung mit langwieriger Beweisaufnahme.


Aber führt eine Entlastung der Justiz automatisch auch zu einem gerechten Urteil?


Häufig können entlastende Argumente gar nicht vorgebracht werden und am Ende steht eine Strafe, die zu hoch ist; im schlimmsten Fall folgt trotz Unschuld eine Verurteilung!


Aber Vorsicht: Gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen, kann im schlimmsten Fall auch dazu führen, dass eine höhere Strafe in einer sich anschließenden Hauptverhandlung ausgeurteilt wird. Deshalb ist es wichtig, genau zu überlegen, ob und wie gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden sollte. Hierfür sollten Sie auf die professionelle Unterstützung eines versierten Strafverteidigers nicht verzichten.


Beachten Sie jedoch: Die Einspruchsfrist beträgt lediglich zwei Wochen. Verstreicht dieser Zeitraum, wird ein Strafbefehl grundsätzlich wirksam! Zögern Sie daher nicht, melden Sie sich gern bei uns.

Verkehrsrecht

Verkehrsunfall

Waren Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, den Sie nicht verschuldet haben? Dann müssen Sie sich nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung „herumschlagen“! Als Geschädigter eines Kfz-Haftpflichtschadens zahlt die gegnerische Versicherung bei Obsiegen auch Ihren Anwalt.


Und Sie müssen sich auch nicht einfach auf Gutachter oder Werkstätten verweisen lassen, die ihnen die gegnerische Versicherung vorschreibt. Sie sind der Geschädigte – Sie haben Rechte!


Wir kümmern uns um die Korrespondenz mit dem gegnerischen Haftpfichtversicherer, kommunizieren mit Behörden und beschaffen Ermittlungsakten, schreiben Zeugen an und treten unrechtmäßigen Kürzungen Ihres Schadenbetrags entgegen.

Kurzum: Wir kümmern uns um Ihre Schadenregulierung! Und als Geschädigter zahlen Sie bei Obsiegen hierfür keinen Cent!

Ordnungswidrigkeiten

(Bußgeldbescheide, Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen)

Haben Sie einen Bußgeldbescheid, Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen erhalten?


Schnell passiert es, dass man ein Tempolimit übersehen hat.

Schnell passiert es, dass die Ampel doch nicht mehr gelb, sondern bereits „kirschgrün“ war.

Schnell passiert es, dass die Besatzung des Funkstreifenwagens neben einem an der Ampel das Handy entdeckt, das man nur in der Hand hatte, um nach der Uhrzeit zu schauen.

Galt das Tempolimit tatsächlich zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr?

War die Ampel grün oder rot? – die Sonne stand so tief.


Es kann viele Gründe geben, warum eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde. Und ein paar Wochen oder Monate später ist der Bußgeldbescheid, Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen im Briefkasten. Jetzt heißt es „schnell sein“. Wer gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchte, muss Fristen beachten.


Es gibt viele Möglichkeiten, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen:


Hat die Behörde Verjährungsfristen beachtet?

Ist die Messung ordnungsgemäß erfolgt?

Sind Sie auf dem Beweisfoto überhaupt erkennbar?


Wir legen für Sie zunächst einmal Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid ein und beantragen Akteneinsicht. Nun herrscht „Waffengleichheit“ – wir wissen, was die Behörde weiß. Wir werden sodann die Akteneinsicht prüfen und eine Strategie entwickeln, wie gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden kann.

Allgemeines Zivilrecht

Vertragsrecht

  • Ärger mit Ihren Vertragspartnern?


  • Vertragsbestätigung ohne Vertragsschluss?


  • Fühlen Sie sich übervorteilt?


Gern überprüfen wir für Sie, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist oder auch im Vorhinein, ob Sie einen Vertrag unterschreiben oder lieber nachverhandeln sollten.

Gewährleistung

  • Neues Handy gekauft und schon kaputt?


  • Wo war nochmal der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?


  • Und an wen muss ich mich wenden?


Wir beraten Sie, wenden uns für Sie an den Hersteller, den Vermittler oder doch den Verkäufer und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Anspruchsdurchsetzung

  • Sie haben einen Anspruch auf etwas, werden jedoch ignoriert?



Manchmal hilft bereits ein einfaches anwaltliches Schreiben und der Anspruchsgegner reagiert. Häufig reicht bereits der Briefkopf eines Anwalts und die Gegenseite knickt ein. Aber selbst wenn nicht, werden wir Ihnen helfen,  Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.